Es gibt mehrere gute Gründe, die für eine kieferorthopädische Behandlung von Zahnfehlstellungen sprechen.
Funktion: Durch die Beeinflussung von Kiefergelenken, Kiefern und Zähnen mittels kieferorthopädischer Maßnahmen können Atmung, Körperhaltung, Verdauung und Aussprache positiv beeinflußt werden.
Prävention: Die Gefahr von Karies, Zahnfleischerkrankungen und Zahnverletzungen ist bei einer Zahn-/Kieferfehlstellung erhöht. Hier hilft die kieferorthopädische Behandlung das Risiko zu vermindern und eine gute Kau- und Abbeißfunktion zu gewährleisten.
Ästhetik: Man braucht kaum noch zu betonen, wie wichtig ein gepflegtes, attraktives Gebiß in unserer heutigen Gesellschaft ist. Es steht für Gesundheit und Lebensfreude. Der Gesamteindruck des Gesichtes wird durch das Gebiß entscheidend beeinflußt. Der Zeitpunkt der Behandlungsaufnahme richtet sich nach dem vorliegenden Befund und muß daher immer im Einzelfall bestimmt werden.
Insbesondere wird geprüft, ob es sich um eine reine Zahnfehlstellung, um eine Kieferfehlstellung oder um eine Kombination aus beiden handelt. In der Regel müssen Kieferfehlstellungen viel früher als reine Zahnfehlstellungen behandelt werden. Es kann also unter Umständen ganz falsch sein, erst den vollständigen Zahnwechsel abzuwarten.
Daher empfiehlt es sich, besser frühzeitig zum Kieferorthopäden zu gehen. Er kann den Zeitpunkt des Behandlungsbeginns genau festlegen. Lieber einmal zuviel nachschauen lassen, als etwas zu versäumen. Auch Erwachsene können sich noch behandeln lassen. Schiefe Zähne sind kein Schicksal! In einer umfangreichen Beratung wird geklärt, welche Möglichkeiten der kieferorthopädischen Behandlung bestehen. Grundsätzlich können alle Zähne, solange sie fest im Kiefer stehen, mittels Spangen bewegt werden. Es ist also nie zu spät! Die Behandlungsapparatur wird weitgehend durch die Zahn- und Kieferfehlstellung sowie durch die vorgesehene Art der Zahnbewegung bestimmt. In manchen seltenen Fällen ist ein Behandlung sowohl mit einer festsitzenden als auch mit einer herausnehmbaren Spange möglich. Die Häufigkeit der Praxisbesuche hängt von der Art der Zahnspange sowie der Behandlungsphase ab, in welcher Sie sich gerade befinden. Bei herausnehmbaren Geräten betragen die Abstände zwischen den Kontrollen etwa 6-8 Wochen, bei festsitzenden Zahnspangen etwa 4 Wochen. Auch diese ist vom Befund abhängig. Es gibt Behandlungen, die innerhalb weniger Monate durchzuführen sind. Meistens jedoch, insbesondere bei Kindern mit ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen, dauern sie mehrere Jahre, bis das Kieferwachstum und der Zahnwechsel abgeschlossen sind. Die einzelnen Elemente einer festsitzenden Spange werden mit speziellen Kunststoffen oder Zementen auf die Zahnoberfläche geklebt. Eine Entfernung des Gerätes erfolgt ohne sichtbare Spuren, anschließend wird zusätzlich eine Zahnpolitur durchgeführt.
Natürlich müssen die Zähne auch während der kieferorthopädischen Behandlung gründlich geputzt werden, damit es nicht zu Zahnschäden durch bakterielle Beläge (Karies) kommen kann. Hier leistet wir gerne Hilfestellung und klären Sie über spezielle Putztechniken und Hilfsmittel für Zahnspangenträger auf. Dann steht einer gründlichen Reinigung der Zähne auch mit Zahnspange nichts mehr im Wege. In der Gesetzliche Krankenversicherung ist eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei. Zwar muß der Patient während der Behandlung zunächst 20% (ab dem 2. Kind, welches sich gleichzeitig in Behandlung befindet 10%) der Kosten selbst tragen, nach Behandlungsabschluß erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse diese Gelder zurück.
Ab dem 18. Lebensjahr werden die Kosten nur noch in bestimmten Fällen übernommen. Lassen Sie sich hierzu bei Ihrem Kieferorthopäden beraten. In der Privaten Krankenversicherung werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung in aller Regel abhängig vom abgeschlossenen Tarif übernommen.
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